Ticket AGB´s
ALLGEMEINE TICKET-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (FÜR EINZEL- UND DAUERKARTEN) DER TSV BAYER DORMAGEN HANDBALL GMBH
Der Erwerb und die Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen der TSV Bayer Dormagen Handball GmbH (im Folgenden „Verein“ genannt) sowie der Zutritt zur Spielstätte (im Folgenden „Bayer Sportcenter“ genannt) unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Hallenordnung des Austragungsortes, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch den jeweiligen Erwerb bzw. der Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
DAUERKARTEN BESTIMMUNGEN
Eine Dauerkarte berechtigt den Kunden zum Besuch aller Meisterschaftsheimspiele der 2.Handball-Bundesliga, davon ausgenommen sind Relegations-, Pokal- und Saisoneröffnungsspiele.
Die Dauerkarte wird für die vom Besteller bezahlten Leistungen frei geschaltet. Der Zugang zum Bayer Sportcenter erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte bzw. im Wege des automatisierten Zugangsberechtigungssystems. Der Verein ist nur verpflichtet, dem Abonnenten den Zugang zum Bayer Sportcenter gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen. Ohne gültige Eintrittskarte besteht kein Anrecht auf den Besuch der Veranstaltung. Im Falle von vergessenen Einzel- bzw. Dauerkarten muss eine neue Eintrittskarte an der Tages- bzw. Abendkasse erworben werden. Anspruch auf eine Erstattung im Nachgang besteht nicht!
Karteninhaber einer Dauerkarte erhalten ein Vorkaufsrecht auf ihren jeweiligen Sitzplatz für die direkt darauffolgende Spielzeit, sowie für angebotene Wettbewerbe, wie z.B. Pokalspiele, eingeräumt. Preise, Verkaufszeiträume und Modalitäten werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben.
TICKETBESTELLUNG
Tickets, für die vom Verein veranstalteten Heimspiele sind grundsätzlich nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen und zu beziehen. Für Tickets, die über andere Quellen erworben werden, nimmt der Verein keine Haftung. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird die Nachfrage vom Kunden von Vereinsseite angenommen.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND EIGENTUMVORBEHALT
Die Höhe der Eintrittspreise und die damit verbundenen weiteren Kosten und Gebühren ergeben sich aus den aktuellen wettbewerbsrelevanten Preislisten des Vereins. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorkasse (Kreditkarte, EC-Karte, Überweisung oder bar) ausgeführt. Sollte trotzdem eine Versendung der bestellten Tickets vor deren vollständiger Bezahlung erfolgen, so verbleiben dem Kunden übersandte Tickets bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des Vereins.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Verein berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Im Falle von Dauerkarten erlischt bei ausbleibender Zahlung innerhalb der genannten Zahlungsfrist oder ungenügender Kontodeckung der Dauerkartenanspruch. Bereits bestellte oder reservierte Dauerkarten werden ohne weitere Rücksprachen anderweitig vergeben.
Für die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
TICKETAUSWAHL
Ein Ticket gilt jeweils für den aufgedruckten Sitzplatz. Kurzfristige Änderungen in der Platzauswahl (Sperrung oder Freigabe von Plätzen z.B. durch die Hygieneschutzverordnung im Rahmen einer Pandemie oder in vergleichbaren Fällen) sind möglich. Dies wird jedoch vom Verein frühzeitig kommuniziert.
Tickets mit einer eventuellen eingeschränkten Sicht sind als „sichtbehindert“ gekennzeichnet.
Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der Verein im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren.
EINLASS/ ZUTRITTSKONTROLLE AM BAYER SPORTCENTER
Der Einlass zur Veranstaltung ist ausschließlich mit einem durch die Zutrittskontrolle überprüften und gültigen Ticket möglich. Ohne Barcode verliert das Ticket seine Gültigkeit. Die Vorlage einer Bestellbestätigung, Rechnung oder Quittung reicht für den Zutritt nicht aus, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Sicherstellung der Lesbarkeit und der korrekten Darstellung des Barcodes (bei print@home Tickets) bzw. des QR-Codes (bei Mobile Tickets) zum Zeitpunkt der Zutrittskontrolle obliegt dem Kunden. Personen, deren Ticket aus unterschiedlichen Gründen beim Einlass rot aufleuchten (gesperrt, ungültig, nicht für die Veranstaltung zugelassen, bereits eingetreten usw.) sind ungültig und haben keinen Zutritt zur Veranstaltungsstätte. Sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist, haben Ticketinhaber eines ungültigen Tickets die Möglichkeit, ein gültiges Ticket an der Tages- bzw. Abendkasse zum Vollpreis nachzukaufen. Eine andere Zutrittsmöglichkeit besteht nicht.
ERMÄßIGTE PREISE
Der Nachweis für eine Ermäßigung muss beim Betreten des Bayer Sportcenters vom jeweiligen Ticketinhaber vorgezeigt werden.
Der Besuch einer Veranstaltung zu einem ermäßigten Preis ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt eindeutig nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Ticketinhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem Vollpreis vor Betreten der Veranstaltungsstätte an der Tages- bzw. Abendkasse nachzahlt.
Erfolgt der Versuch eine Veranstaltung jedoch mit einer ermäßigten Karte ohne Ermäßigungsnachweis zu besuchen, so ist der Verein berechtigt dem Besucher den Zugang zur Veranstaltungsstätte zu verweigern und die Karte zu sperren.
Ein ermäßigter Preis gilt für folgende Personengruppen:
• Schüler, Studierende und Auszubildende (Schüler- und Studierendenausweise) bis 25 Jahre
• Menschen mit Behinderung (Schwerbehindertenausweis; sofern ein „B“ im Ausweis enthalten ist, erhält eine Begleitperson freien Zutritt zur Veranstaltungsstätte, jedoch ohne Sitzplatzanspruch)
Ein Jugend- bzw. Kinderpreis gilt für folgende Personengruppen:
• Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre (Lichtbildausweis)
Weitere Ermäßigungen werden bei Zusatzspielen entsprechend im Vorfeld kommuniziert und können ggf. abweichen.
TICKETVERSAND
Der Versand der Tickets im In- und Ausland erfolgt auf Kosten und eigener Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vereins oder der von ihm beauftragten Dienstleistern vor. Die Auswahl des Transportunternehmens, wie auch die Art und Weise der Warensendung erfolgt durch den Verein. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden korrekte und vollständige Kundendaten dem Verein bei der Ticketbestellung anzugeben. Bei Veränderungen der Kundendaten sind diese dem Verein umgehend und in schriftlicher Form an die unten genannte Kontaktadresse zu übermitteln.
Der Ticketversandservice steht nur für Ticketbestellungen zur Verfügung, die bis 5 Werktage vor dem angesetzten Spieltermin beim Verein eintreffen. Die Ausgliederung telefonischer Ticketanfragen zur kostenpflichtigen Ticketmaster Ticket-Hotline liegt im Ermessen des Vereins.
Wenn Sie Ihre Tickets bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht erhalten haben, dann kontaktieren Sie bitte umgehend den Verein unter den genannten Kontaktdaten (siehe letzte Seite). Reklamationen aufgrund nicht zugestellter Tickets, für die der Verein keine rechtzeitige Meldung erhalten hat, können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bestellvorgängen, die keinen rechtzeitigen postalischen Ticketversand bis 48 Stunden vor Spielbeginn mehr ermöglichen, werden Ihnen nur solche Versandoptionen angeboten, die eine rechtzeitige Zustellung vor Veranstaltungsbeginn gewährleisten (z.B. print@home Tickets, Mobile Tickets oder Tickethinterlegung).
ABHOLUNG VON TICKETS AN DER TAGES- BZW. ABENDKASSE
An der Tages- bzw. Abendkasse vom jeweiligen Spieltag können nur bereits bezahlte Tickets aus dem Verkauf des Online-Ticket-Shops oder der Ticket-Hotline gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt werden. Eine Vorabreservierung nichtbezahlter Tickets ist mit Ausnahme von Gruppen- oder Gästekartenbestellungen, deren vollständige Kontaktdaten vorliegen, nicht möglich. Im Fall einer Nichtabholung der bestellten Tickets werden diese komplett im Nachgang in Rechnung gestellt.
REKLAMATIONEN
Reklamationen oder Ersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere
a) bei Sichtbehinderungen durch Geländer oder Fernsehkameras (sichteingeschränkte Plätze werden beim Verkauf als solche ausgewiesen),
b) bei Sichtbehinderungen durch optische Stimmungsmittel der Zuschauer, beispielsweise durch den Einsatz von Fahnen oder durch das Aufstehen der Zuschauer,
c) bei Sichtbehinderungen im Stehplatzumlaufbereich,
d) beim Erwerb von Tickets für Handballspiele, die als nicht final terminiert ausgewiesen sind.
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets bzw. ausgestellte Rechnungen (bei Dauerkarten) nach Erhalt auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Werktage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unten genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dem Erwerber kostenfrei neue Tickets aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder sonstiger Erstattungsmaßnahmen.
RÜCKNAHME/ERSTATTUNG DER TICKETS
Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des Vereins im Einzelfall. Auch wenn der Verein Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht
SPIELVERLEGUNG, ABSAGE, ABBRUCH ODER ÄHNLICHES
Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der Handball-Bundesliga GmbH noch nicht endgültig terminiert wurde, besteht bei einer Terminverlegung kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises oder Umtausch der Tickets.
Gleiches gilt im Falle eines Abbruchs des Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit. Wird eine Veranstaltung komplett abgesagt, so erhält der Ticketinhaber von Einzeltickets den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Zusatzkosten (z.B. Bearbeitungs- und Versandgebühren) zurückerstattet. Inhaber von Dauerkarten haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern die Absage der Veranstaltung nicht auf ein Verschulden des Vereins zurückzuführen ist.
Eine Dauerkarte berechtigt den Kunden zum Besuch aller Heimspiele der 2.Handball-Bundesliga. Sollten Heimspiele aus Gründen abgesagt werden, die der Verein nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des auf dieses Spiel entfallenden anteiligen Dauerkartenpreises oder auf Ersatz eines weitgehenden finanziellen Schadens.
WEITERGABE/ VERKAUF VON EINZELTICKETS ODER DAUERKARTEN
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Hallenbesuch, zur Durchsetzung von Hallenverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse des Vereines und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Erwerb von Tickets (Einzeltickets oder Dauerkarten) erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Ticketinhabern von Einzelkarten wie auch von Dauerkarten ist es insbesondere untersagt:
• Tickets bei Internetauktionshäusern (beispielsweise eBay, Viagogo, facebook usw.) zum Verkauf anzubieten
• Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern
• Tickets im Rahmen einer privaten Weitergabe zu einem höheren Preis, als den auf den Tickets angegebenen, zu veräußern
• Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Handballspielen ausgeschlossen wurden
• Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Verkäufer der Bezug des Käufers zur Gastmannschaft bekannt war oder hätte bekannt sein müssen
• Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden
• Tickets am Veranstaltungstag auf dem Gelände, insbesondere im Kassenbereich der Veranstaltungsstätte, weiterzuverkaufen oder zu verschenken!
• Auf Verlangen des Vereines ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket bzw. die Dauerkarte – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Spielstätte zu verweigern bzw. ihn der Halle zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Verein von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
TICKETVERLUST
Bei einem Ticketverlust von Einzel- bzw. Dauerkarten gelten die folgenden Bestimmungen:
Bei einem etwaigen Ticketverlust ist der Ticketinhaber verpflichtet unverzüglich eine Verlustanzeige an die unten genannten Kontaktdaten zu senden. Für Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der TSV Bayer Dormagen nicht einzustehen.
Eine Bearbeitung des Verlustes bzw. von defekten Dauerkarten, die nachweislich auf Verschulden des Ticketinhabers beschädigt worden sind, kann nur innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle erfolgen und nicht direkt am Spieltag an der Tages- bzw. Abendkasse. Generell besteht kein Anspruch auf Ersatz von Dauerkarten. Kann der Verein die Dauerkarte anhand der nachgewiesenen Dokumente des Inhabers zuordnen und sperren, wird eine Ersatzdauerkarte gegen eine Gebühr von 10 Euro pro Dauerkarte ausgestellt (jeweils zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten).
Bei Verlust oder zerstörten Einzeltickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz. Kann der Verein das Ticket anhand der nachgewiesenen Dokumente des Inhabers zuordnen und sperren, wird ein Ersatzticket gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro pro Einzelticket ausgehändigt (jeweils zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten).
Mit der Entgegennahme des neu ausgestellten Tickets erklärt sich der Ticketerwerber mit der Sperrung des abhandengekommenen Tickets einverstanden. Im Falle einer Doppelbelegung bleibt es das Recht des Veranstalters, von dem Ticketerwerber Schadensersatz zu verlangen.
Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt.
RECHT AM EIGENEN BILD
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, dass eine unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton rechtmäßig ist. Die Bestimmung gilt für jegliche Aufnahmen, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
HALLENORDNUNG
Der Zutritt zur Spielstätte ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, unaufgefordert einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis bei Betreten der Spielstätte vorzuzeigen. Die
Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein sowie dem jeweiligen Hallenbetreiber jederzeit überlassen.
Ein gültiges Ticket berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf dem Ticket genannten Veranstaltung und verliert mit Verlassen der Veranstaltung aus den Hauptein- und Ausgängen automatisch seine Gültigkeit, sodass ein erneuter Zutritt nicht möglich ist. Gekennzeichnete Seitenausgänge in etwaige Raucherbereiche stellen eine Ausnahme hierzu dar. Im speziellen Fall im Bayer Sportcenter: An den Seitenausgängen (auf der Nord- und Südtribüne) ist der Aufenthalt auf den Balkonen (zum Rauchen usw.) jederzeit vor, während und nach der Spielzeit möglich.
Der Kunde erklärt sich durch den Besuch der Veranstaltung mit der Hallenordnung einverstanden, die u.a. an allen Eingängen des Bayer Sportcenters oder auch unter www.handball-dormagen.de eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereines, des Sicherheitspersonals und der Hallenleitung Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist angehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Hallenleitung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Sollten zur Abwehr von Gefahren, z. B. zum Gesundheitsschutz im Pandemiefall, Anordnungen der zuständigen Behörden erfolgen oder mit den Behörden abgestimmte Sicherheitskonzepte zum Einsatz kommen, so ist den darin aufgeführten Regelungen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch Folge zu leisten
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten. Megafone sind nur nach vorheriger personalisierter Akkreditierung erlaubt und sind ausnahmslos für das Anstimmen von Fan-Gesängen zu nutzen. Das Abspielen von Signaltönen, Kommentieren von Spielsituationen oder Beleidigungen durch das Megafon sind verboten. Die Nutzung im Publikumsumlauf der Arena ist ebenfalls verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Gegenstände vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Andernfalls ist das Sicherheitspersonal berechtigt, den Besucher der Halle zu verweisen.
Das Betreten des Spielfeldes ist untersagt.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Halle verwiesen werden.
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereines nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vereines nicht in die Spielstätte mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.
Der nicht-genehmigte Verkauf oder die Verteilung von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln auf dem Gelände der Veranstaltungsstätte oder in der Halle ist ohne vorherige Absprache mit dem Verein untersagt.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Aufenthalt an und in der Spielstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Vereins ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
DATENVERARBEITUNG/ DATENSCHUTZ
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Verein in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.
ERFÜLLUNGSORT/ GERICHTSSTAND
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Vereins. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Vereins. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Vereins vereinbart.
SCHLUSSKLAUSEL
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
KONTAKTDATEN
Rückfragen zum Ticketverkauf, Ticketverlustmeldungen und/oder Adressänderungen können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Verein gerichtet werden:
TSV Bayer Dormagen Handball GmbH
Höhenberg 40
41539 Dormagen
E-Mail:
Tel. 02133-77744170
Internet: www.handball-dormagen.de
Änderungen vorbehalten/ Stand: Juli 2024